Presse
Rot-Schwarz will Vorbeugehaft verschärfen
Frank Henkel
Ohne dass belastbare Daten vorliegen, die eine Notwendigkeit für den Schritt begründen, will die rot-schwarze Koalition die sogenannte "Vorbeugehaft" verlängern.
Damit sollen potenzielle Gewalttäter künftig bis zu vier Tage in Gewahrsam genommen werden können. Bislang dürfen "Gefährder" nur bis zum Ablauf des Folgetages nach Ergreifen in Vorbeugehaft sitzen. Die Ausweitung des Gewahrsams ist im Koalitionsvertrag beschlossen worden, Opposition und Berliner Rechtsanwaltskammer kritisieren sie nun als "inakzeptablen Eingriff" in die Freiheitsrechte.
"Der Innensenator kann selber nicht begründen, warum er einen längeren Gewahrsam braucht", sagte der Innenexperte der Grünen-Fraktion, Benedikt Lux. Lux stützt sich auf eine Parlamentarische Anfrage, die er Innensenator Frank Henkel (CDU) gestellt hat. Auf keine der gestellten Fragen nach Fallzahl, Rolle der Richter oder Dauer des Freiheitsentzugs konnte die Verwaltung eine Antwort geben. "Es gibt keinen sachlichen Grund für die Ausweitung", so Lux. "Das wäre Freiheitsentziehung nach dem Motto 'Man hat die Möglichkeit dazu.'" Wenn das jetzt die innenpolitische Richtung Berlins ist, können wir unseren liberalen Ruf an den Nagel hängen." Sogar die amtierende Berliner Polizeipräsidentin Margarete Koppers sagte bereits im Herbst in einem Interview mit der "taz", sie sehe "keine Notwendigkeit für eine Ausweitung."
Daten lägen nicht vor, weil sie von der Polizei bisher nicht erhoben worden seien, sagte Henkels Sprecher auf Anfrage. Der Gewahrsam diene dazu, Straftaten zu verhindern, insbesondere rund um unfriedliche Demonstrationen. "Eine solche Maßnahme steht selbstverständlich unter strengem Richtervorbehalt", heißt es. Eine Verlängerung könne ein "sinnvolles Instrument" sein.
"Man muss dieses Instrument nicht anwenden, aber die Möglichkeit dazu haben", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses, Peter Trapp (CDU). In anderen Ländern sei ein Gewahrsam von bis zu 14 Tagen möglich. Auch Thomas Kleineidam, Innenexperte der SPD, sieht die Verlängerung unproblematisch: "Das Instrument kommt sehr selten zur Anwendung, und wenn, dann nur unter strengen Auflagen."
Die Berliner Rechtsanwaltskammer dagegen warnt. "Freiheitsrechte dürfen nicht ohne Notwendigkeit eingeschränkt werden", so Geschäftsführer Hans-Joachim Ehrig. "Die Berliner Praxis hat sich bewährt, es gibt keine dokumentierten Fälle, bei denen eine Verlängerung sinnvoll gewesen wäre." Die Einschränkung von Freiheitsrechten nur aufgrund einer Tat-Prognose sehe auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisch, der erst im Dezember zwei Betroffenen Entschädigungen cbr zugesprochen habe.
(Erschienen in der Berlilner Morgenpost, Ausgabe vom 11.01.2012)
"Der Innensenator kann selber nicht begründen, warum er einen längeren Gewahrsam braucht", sagte der Innenexperte der Grünen-Fraktion, Benedikt Lux. Lux stützt sich auf eine Parlamentarische Anfrage, die er Innensenator Frank Henkel (CDU) gestellt hat. Auf keine der gestellten Fragen nach Fallzahl, Rolle der Richter oder Dauer des Freiheitsentzugs konnte die Verwaltung eine Antwort geben. "Es gibt keinen sachlichen Grund für die Ausweitung", so Lux. "Das wäre Freiheitsentziehung nach dem Motto 'Man hat die Möglichkeit dazu.'" Wenn das jetzt die innenpolitische Richtung Berlins ist, können wir unseren liberalen Ruf an den Nagel hängen." Sogar die amtierende Berliner Polizeipräsidentin Margarete Koppers sagte bereits im Herbst in einem Interview mit der "taz", sie sehe "keine Notwendigkeit für eine Ausweitung."
Daten lägen nicht vor, weil sie von der Polizei bisher nicht erhoben worden seien, sagte Henkels Sprecher auf Anfrage. Der Gewahrsam diene dazu, Straftaten zu verhindern, insbesondere rund um unfriedliche Demonstrationen. "Eine solche Maßnahme steht selbstverständlich unter strengem Richtervorbehalt", heißt es. Eine Verlängerung könne ein "sinnvolles Instrument" sein.
"Man muss dieses Instrument nicht anwenden, aber die Möglichkeit dazu haben", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses, Peter Trapp (CDU). In anderen Ländern sei ein Gewahrsam von bis zu 14 Tagen möglich. Auch Thomas Kleineidam, Innenexperte der SPD, sieht die Verlängerung unproblematisch: "Das Instrument kommt sehr selten zur Anwendung, und wenn, dann nur unter strengen Auflagen."
Die Berliner Rechtsanwaltskammer dagegen warnt. "Freiheitsrechte dürfen nicht ohne Notwendigkeit eingeschränkt werden", so Geschäftsführer Hans-Joachim Ehrig. "Die Berliner Praxis hat sich bewährt, es gibt keine dokumentierten Fälle, bei denen eine Verlängerung sinnvoll gewesen wäre." Die Einschränkung von Freiheitsrechten nur aufgrund einer Tat-Prognose sehe auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisch, der erst im Dezember zwei Betroffenen Entschädigungen cbr zugesprochen habe.
(Erschienen in der Berlilner Morgenpost, Ausgabe vom 11.01.2012)
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